Sprechzeiten
Die Sprechzeiten entnehmen Sie bitte der rechten Spalte.
- Sprechzeiten nur nach Vereinbarung.
- Termine möchten wir nicht per E-Mail vergeben.
- Wir möchten Sie herzlich bitten, Ihre Termine einzuhalten oder bei Verhinderung rechtzeitig abzusagen.
Bei akuten Beschwerden können Sie natürlich jederzeit zu uns kommen – doch empfiehlt es sich auch dann, sich telefonisch anzumelden.
Praxisgebühr
Bitte denken Sie daran, dass wir seit dem seit 1.1.2004 gesetzlich verpflichtet sind, pro Quartal bei Ihrem ersten Besuch in unserer Praxis eine Praxisgebühr in Höhe von € 10,00 zu erheben. Sie können diesen Betrag in bar, selbstverständlich aber auch mit Ihrer EC-Karte begleichen. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind von dieser Regelung befreit. Weitere Informationen zur Praxisgebühr finden Sie hier: www.kbv.de
Ärztlicher Notfalldienst
Wir weisen auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst in der Region Bad Neuenahr-Ahrweiler und Grafschaft hin: die “Bereitschaftsdienstzentrale Mittelahr” (BDZ) .
Die Telefonnummer der BDZ lautet 0 26 41 – 83 66 66.
Sie finden die BDZ im Haus Elisabeth links vom Haupteingang des Krankenhauses Maria-Hilf in Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Dienstzeiten:
- Am Wochenende: Freitag ab 13.00 Uhr durchgehend bis Montag 8.00 Uhr
- Mittwoch von 13.00 Uhr bis Donnerstag 7.00 Uhr
- Feiertags vom Vorabend des Feiertages 18.00 Uhr bis zum Folgetag 8.00 Uhr
Bei Lebensgefahr: rufen Sie bitte den Notarzt über die Rettungsleitstelle unter Tel. 19222 an.
Abendsprechstunden
bieten wir am Montag, Dienstag und Donnerstag ausschließlich für Beruftstätige nur nach vorheriger Terminvereinbarung an.
Telefonsprechstunden
bieten wir zu folgenden Zeiten an:
Dr. Berbig: täglich zwischen 12.00 und 12.30 Uhr
Dr. Konrads: täglich zwischen 12.30 und 13.00 Uhr
Hausbesuche
sind für uns selbstverständlich, wenn Ihnen krankheitsbedingt ein Besuch in der Praxis nicht möglich ist. Bitte melden Sie Ihre Wünsche vormittags während der Sprechstunden an.
Wiederholungsrezepte
Übermitteln Sie Ihre Wünsche bitte telefonisch oder schriftlich möglichst bis 12.00 Uhr.
Die Rezepte können von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder am folgenden Tag abgeholt werden.